Die Mitgliedschaft im Heimatverein können sowohl Einzelpersonen oder kooperative Gemeinschaften (z.B. Organisationen, Institutionen, politische Organisationen, Ehegemeinschaften) beantragen.
Bei kooperativen Gemeinschaften ist zu beachten, dass der Mitgliedsantrag nur von einer rechtlich befugten Person aus der Gemeinschaft gestellt werden kann. Für die Teilnahme an der Generalversammlung gilt, dass kooperative Gemeinschaften nur mit einer Stimme stimmberechtigt sind.
Ferner weisen wir darauf hin, dass laut Vereinssatzung (§4 Abs. 5) insbesondere bei Ehegemeinschaften durch den Tod des Vollmitglieds (Antragsteller) die Mitgliedschaft - auch für den/die hinterbliebene Ehepartner/in - automatisch erlischt. der/die hinterbliebene Lebenspartner/in sind kein s.g. Vollmitglied, sondern nur über den/die Verstobene/n kooperatives Mitglied (s.o.). Daher wurde sie/er auch nicht im Mitgliedsregister separat geführt.
Aufgrund dessen bitten wir die Angehörigen von Verstorbenen trotz der traurigen Umstände, sich mit einem Vorstandsmitglied in Verbindung zu setzen, wenn sie selbst weiterhin Mitglied im Heimatverein bleiben möchten. Es erfolgt dann eine Neuaufnahme als Einzelmitglied.
Den Mitgliedsantrag können Sie über den nachfolgenden Link von unserer Internetseite herunterladen. Geben Sie diesen dann einfach ausgefüllt und unterschrieben bei einer der nächsten Versanstaltungen oder direkt bei einem Vorstandsmitglied ab. Die Mitgliedschaft beginnt am Tage der Antragstellung.